Nichthinterlegung von Jahresabschlüssen - Bundesamt für Justiz beginnt Ende März mit der Versendung von Ordnungsgeldandrohungen
Im März 2010 wird das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine neue Welle für Ordnungsgeldandrohungen starten. Unternehmen, die bislang noch nicht ihre Jahres- und Konzernabschlüsse 2008 beim Bundesanzeiger Verlag offengelegt haben, wird das BfJ ein Ordnungsgeld mit Fristsetzung androhen. Sollte in dieser Frist nicht offen gelegt werden, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro und mehr (bei wiederholter Nicht-Offenlegung) festgesetzt.
Das Land Niedersachsen, die Industrie und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) und die Handwerkskammer für Ostfriesland (HWK) haben in Emden die Stiftung „Wirtschaftsarchiv Nord-West-Niedersachsen“ offiziell gegründet. Bei der Vertragsunterzeichnung in der IHK in Emden unterstrich der Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Lothar Hagebölling, die Notwendigkeit, „das Gedächtnis der regionalen Wirtschaft“ zu erhalten.