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INNOVATION UND UMWELT

Energierecht

Ende der Neunziger Jahre wurde der Strom- und Gasmarkt in Deutschland liberalisiert. Ziel ist es, durch mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten für niedrige Preise zu sorgen. Eine Reihe von Gesetzen formuliert die Rahmenbedingungen für den Energiemarkt.

INNOVATION UND UMWELT

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das "Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung", auch "Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)" genannt, bildet die Grundlage für die Energieversorgung in Deutschland. externer Link

INNOVATION UND UMWELT

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG (Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) schafft den Vergütungsrahmen für Erneuerbare Energieträger in Deutschland. mehr

INNOVATION UND UMWELT

Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)

Das Gesetz setzt die Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau der Energienetze. mehr

INNOVATION UND UMWELT

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) regelt die Vergütungen für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplunganlagen und den Ausbau von Wärmenetzen. externer Link

INNOVATION UND UMWELT

Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz schafft seit dem 05.08.2011 die Grundlagen für die Beschleunigung des Stromnetzausbaus im Rahmen des Umbaus der Energieversorgungslandschaft.
externer Link

INNOVATION UND UMWELT

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Die „Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“, kurz Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), regelt die Netzentgelte für den Zugang zu Strom und Gas. externer Link

DOKUMENT-NR. 321

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

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