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INNOVATION UND UMWELT

Betriebsbeauftragte im Unternehmen

Modernes Gefahrenmanagement braucht spezielles Know-how, das sowohl die heute sehr umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch Vorschriften und Gesetze zu den einzelnen Problemfeldern umfasst. In der betrieblichen Praxis kann dies nur durch speziell ausgebildete Personen sichergestellt werden. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften haben verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften erlassen, nach denen Betriebsbeauftragte zu bestellen und auszubilden sind.
Der Unternehmer muss, je nach Art und Größe des Betriebes oder einer Anlage, verschie­dene Betriebsbeauftragte schriftlich bestellen. Er muss dafür sorgen, dass sie die notwen­dige Sachkunde erlangen – in der Regel durch anerkannte Lehrgänge. Die Voraussetzungen für eine Beauftragtentätigkeit sind von Bereich zu Bereich unterschiedlich. Die Aufgaben von Betriebsbeauftragten können von internen Mitarbeitern oder externen Betriebsbeauftragten übernommen werden.

Einen Überblick über Rechtsgrundlagen und Funktionen der Betriebsbeauftragten finden Sie auf der folgenden Seite.

DOKUMENT-NR. 355

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

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