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INTERNATIONAL

Lieferantenerklärung in allen Amtssprachen der EU

Die benötigen eine (Langzeit-)Lieferantenerklärung von einem Lieferanten, zum Beispiel aus Großbritannien. Damit dieser versteht was Sie wollen, ist es vorteilhaft ihm den vorgeschriebenen Wortlaut sowie die gesetzlichen Grundlagen in seiner Landessprache zu präsentieren.

Im Folgenden erklären wir Ihnen wo und wie Sie diese Informationen in allen 23 Amtssprachen der EU finden.

1. Klicken Sie auf den Link "EUR-LEX" in der rechten Spalte, um auf die Internetseite der EU  zu gelangen.

2. Klicken Sie oben links auf den Begriff Amtsblatt.

3. Nun füllen Sie die mittlere Zeile folgendermaßen aus:
Jahr: 2006 ABl.-Reihe: L Nummer: 300 Anschließend klicken Sie auf "Suche".

4. In der folgenden Auflistung finden Sie an zweiter Stelle:
"Verordnung (EG) Nr. 1617/2006 des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 hinsichtlich der Auswirkungen der Einführung der Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung

5. "Klicken Sie jetzt auf die Seitenzahl "5", dann erhalten Sie den Text der Lieferantenerklärung sowie die zugrunde liegende Verordnung auf Deutsch. Dieses Dokument ist eine pdf-Datei. Falls sie auf "5" geklickt haben, dann gehen Sie nun zurück auf die Übersicht mit den Seitenzahlen.

6. Ganz oben auf der Seite sehen Sie eine Liste mit Abkürzungen für alle Amtssprachen in der EU. Derzeit haben Sie die Amtssprache "Deutsch (de)" eingestellt. Klicken Sie oben auf der Seite auf Englisch (en), so wechselt die Sprache ins Englische. Wenn Sie nun auf "5" klicken, erhalten Sie den Text der Lieferantenerklärung sowie die zugrunde liegende Verordnung auf Englisch.

7. Laden Sie die pdf herunter und schicken diese Ihrem Lieferanten.
 

DOKUMENT-NR. 441

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16.05.2013

Dienstleistungskonzessionen – Klare Regelung erforderlich

Dass die Europäische Union – ähnlich wie für Bauaufträge – nun auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einheitliche Regeln einführen möchte, hat für einen Proteststurm von Bürgern gesorgt, die eine Privatisierung der Wasserversorgung befürchten. Dabei will die EU nicht entscheiden, ob Leistungen vom Staat oder durch Private erbracht werden, sondern klare Rahmenbedingungen für eine Konzessionsvergabe schaffen. Allerdings sieht der DIHK auch Nachbesserungsbedarf.