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INTERNATIONAL

EU-Bescheinigungen

Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss unter Umständen in dem jeweiligen Staat einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Nachweis kann mittels der EU-Bescheinigung erbracht werden.


Unser Merkblatt zeigt Ihnen die wesentlichen Inhalte auf und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen - nach denen die IHK eine EU-Bescheinigung ausstellt.

Die Gebühren für die Austellung einer EU-Bescheinigung beträgt 8,00 Euro, unabhängig von der Zahl der Ausfertigungen.

DOKUMENT-NR. 2726

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.