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INTERNATIONAL

Ausfuhrbeschränkungen

Ausfuhrbeschränkugen können sich auf Waren, Länder und Personen beziehen. Hier erhalten Sie Basisinformationen zu den Themen Exportkontrolle sowie Sanktionslisten.

INTERNATIONAL

Ausfuhrkontrolle

Bestimmte Güter unterliegen der Ausfuhrkontrolle, ebenso liegen für den Export in einige Ländern Beschränkungen vor, bis hin zum Totalembargo mehr

INTERNATIONAL

Sanktionslisten

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Europäische Gemeinschaft Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sind von jedermann zu beachten. Legen Sie dem Zoll, der IHK oder einer anderen Institution Dokumente vor, in denen z.B. Personen, Firmen oder Institutionen genannt werden, bei denen eine Namensgleichheit bzw. eine große Namensähnlichkeit zu den in der Verordnung genannten besteht, so kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung kommen. Bestätigt sich ein Anfangsverdacht, dann müssen Sie mit weitergehenden Konsequenzen rechnen.
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INTERNATIONAL

US-Exportkontrolle

Die Vereinigten Staaten von Amerika bejahen ihre Zuständigkeit für Kontrollen von US-Waren, Technologie und Software im Handelsverkehr weltweit. Der Anwendungsbereich der US-amerikanischen Exportkontrollen erstreckt sich damit insbesondere auf fast alle US-Güter in Deutschland und deren Wiederausfuhr in einen Drittstaat sowie auf deutsche Produkte mit kontrollierten amerikanischen Bestandteilen (meist gilt ein Prozentsatz) oder integriertem amerikanischen Know-how. Daher ist es für Unternehmen, die mit den USA Geschäftsbeziehungen unterhalten sinnvoll, sich eingehend über das Thema zu informieren. Einen guten Einstieg bieten die Informationen auf der Internetseite der GTAI.
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DOKUMENT-NR. 3657

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16.05.2013

Dienstleistungskonzessionen – Klare Regelung erforderlich

Dass die Europäische Union – ähnlich wie für Bauaufträge – nun auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einheitliche Regeln einführen möchte, hat für einen Proteststurm von Bürgern gesorgt, die eine Privatisierung der Wasserversorgung befürchten. Dabei will die EU nicht entscheiden, ob Leistungen vom Staat oder durch Private erbracht werden, sondern klare Rahmenbedingungen für eine Konzessionsvergabe schaffen. Allerdings sieht der DIHK auch Nachbesserungsbedarf.