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CARNET, ATA, A.T.A., CPD

Vorübergehende Ausfuhr mit Carnet ATA/CPD

Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Ausfuhr von Waren ins Ausland ohne dort Zoll und Steuern zu zahlen. Wir erklären Ihnen im folgenden Text für welche Waren das Carnet gilt und welche Vorschriften zu beachten sind.

1. Carnetverfahren- Was bedeutet das ?

Das Carnet ATA/CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster ins Ausland erleichtert, da eine Zahlung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt. (Das Carnet CPD wird ausschließlich bei der vorübergehenden Wareneinfuhr nach Taiwan eingesetzt. Daher findet es im folgenden Text keine weitere Erwähnung. Die Verfahrensweise ist identisch mit dem Carnet ATA.)

Carnets werden wegen ihrer Vorteile sehr geschätzt, z. B. die schnelle Grenzabfertigung, die beliebig häufige Benutzung während der Gültigkeitsdauer von grundsätzlich einem Jahr und der Wegfall der üblichen Exportdokumente (Handelsrechnung, Warenverkehrsbescheinigung, Ausfuhranmeldung). Es ist aber zu prüfen, ob eine Ausfuhrgenehmigung für die Waren beantragt werden muss!
Dem Carnet-ATA.-Verfahren sind mehr als 50 Staaten beigetreten. Die angeschlossenen Länder sind auf dem grünen Deckblatt des Carnet-ATA-Vordrucks aufgeführt. Auch im Exportnachschlagewerk 'K und M' Konsulats- und Mustervorschriften finden Sie unter 'Mustervorschriften' eine Übersicht der Staaten, die dem Verfahren beigetreten sind. Zusätzlich zu den Einfuhrzollbestimmungen aller Länder der Welt werden in diesem Standardnachschlagewerk für die Exportwirtschaft auch die Mustervorschriften behandelt.

Obwohl seit Mai 2000 auch die Russische Föderation dem Abkommen beigetreten ist, muss aufgrund der sehr umfangreichen Sonderbestimmungen im Einzelfall geprüft werden, ob ein Carnet ATA in der Praxis zweckmäßig ist. Für jedes Land gibt es besondere Vorschriften. Da nicht alle dem Carnetverfahren angeschlossenen Länder das Carnet für die vorstehend genannten 3 Abkommen anerkennen bzw. auch für weitere Verfahren zulassen, sollte vor der Beantragung Rücksprache mit uns genommen werden.
Die Ausstellung des Carnet ATA erfolgt für IHK-zugehörige Firmen und natürliche Personen (mit Hauptsitz bzw. Hauptwohnsitz in Ostfriesland oder Papenburg) durch die IHK für Ostfriesland und Papenburg. Für im Handelsregister eingetragene Unternehmen können Carnets bis zu einem Gesamtwert von 150.000 Euro ausgestellt werden. Ist das Unternehmen länger als 8 Jahre eingetragen, ist eine Erhöhung der Wertgrenze auf maximal 250.000 Euro möglich. Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden, Zweigniederlassungen und bei Privatpersonen beträgt die Wertgrenze 15.000 Euro. In Ausnahmefällen ist eine Erhöhung des Limits möglich. Sie sollten in diesem Fall rechtzeitig vorher Kontakt mit uns aufnehmen!

Die deutschen Industrie- und Handelskammern bzw. der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) sind selbstschuldnerische Bürgen des Carnet-ATA-Verfahrens. Zur Abdeckung des Risikos wurde mit der EULER HERMES Kreditversicherung AG eine Rückversicherung abgeschlossen. Das an die EULER HERMES abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen (Absicherung des Zollrisikos). Hiermit ist jedoch keine Deckung der Transportversicherung oder anderer Abgaben verbunden.

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DOKUMENT-NR. 478

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