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GRENZENLOS

Einfuhrzölle

Mit der Errichtung des Europäischen Binnenmarktes sind die Zollgrenzen zwischen allen Ländern der EU gefallen. Zölle werden zwischen den Ländern der EU nicht mehr erhoben. Zusätzlich entfallen sind die Zölle im Handel mit den im Jahr 2004 im Rahmen der EU Osterweiterung beigetretenen Staaten. Im Handel mit Drittstaaten wie z.B. USA oder Japan existieren nach wie vor Zölle. Erhoben werden die Zölle bei der Einfuhrzollstelle, bei der die Waren zum freien Verkehr abgefertigt werden sollen.

Die Zollwertanmeldung stellt die Grundlage für den Zoll dar. Grundsätzlich hat der Käufer der Ware die Meldung abzugeben, eine Stellvertretung ist jedoch zulässig. Die anmeldende Person muss im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässig sein und entsprechende Unterlagen wie Handelsrechnung und Transportbelege vorlegen können.

Auch wenn die Waren in Konsignation eingeführt werden, ist eine Zollwertanmeldung abzugeben mit den zu erwartenden Preisen für den Verkauf oder Unterlagen aus denen sich der Warenwert ergibt.

Die Europäische Union hat eine Datenbank im Internet eingerichtet, aus der der Einfuhrzollsatz zu entnehmen ist. Dafür benötigt man jedoch die Zolltarifnummer oder Kenntnisse über die Ware.

DOKUMENT-NR. 494

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.