. .
Illustration

INTERNATIONAL

Einfuhrbeschränkungen

Einfuhrbeschränkungen nach Außenwirtschaftsrecht

Bei der Einfuhr von bestimmten Waren aus Drittländern in die Europäische Gemeinschaft (EG) können Beschränkungen bestehen. Gründe dafür können sein, dass die EU heimische Hersteller (wirtschaftspolitische Gründe), die Verbraucher oder die Umwelt schützen möchte. Betroffene Produktkategorien sind oftmals Textilien, Lebensmittel oder landwirtschaftliche Güter.

Weitere mögliche Einschränkungen können darin bestehen, dass bestimmte Erzeugnisse generell nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen in der Bundesrepublik Deutschland vermarktet werden dürfen. Dies gilt gleichermaßen für heimische wie importierte Waren. Hierbei kann es sich um Inhaltsstoffe, die in Deutschland nicht verwendet werden dürfen (zum Beispiel in Lebensmitteln, Textilien, Arzneimitteln) oder um besondere Kennzeichnungspflichten am Produkt handeln. Weiterhin gibt es international geschützte - vom Aussterben bedrohte - Tier- und Pflanzenarten, deren Produkte nicht oder nur bedingt importiert werden dürfen.

Anhand der in den deutschen Gebrauchszolltarif eingearbeiteten Einfuhrliste sollte vor jeder Warenbestellung im Ausland geprüft werden, ob für die Einfuhr der entsprechenden Ware eine Genehmigung erforderlich ist bzw. ob andere Beschränkungen bestehen. Sollte dies der Fall sein, muss mit dem jeweils erforderlichen Formular eine Genehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, s. rechte Spalte) bzw. bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE, s. rechte Spalte) beantragt werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei den einschlägigen Formularverlagen.

Handelt es sich bei der zu importierenden Ware um ein Markenprodukt, sollte zudem der Inhaber des Markenrechtes vor dem Import konsultiert werden. Nur so kann in Erfahrung gebracht werden, ob durch einen Import z.B. Exklusivrechte von Vertriebspartnern des Markeninhabers verletzt werden. 

DOKUMENT-NR. 498

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04921 8901-24
  • Fax: 04921 8901-9224

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • ONLINE SERVICE

  • VERANSTALTUNGEN INTERNATIONAL

  • IHK MAGAZIN

  • JAHRESTHEMA

  • DIHK-THEMA DER WOCHE

23.05.2013

EU / USA – mit dem "TTIP" zu Handelspolitik-Musterschülern?

Wenn im Juni zwischen der EU und den USA die Freihandelsgepräche über das "Transatlantic Trade and Investment Partnership"-Abkommen, kurz TTIP, starten, ist für das deutsche Auslandsgeschäft viel zu gewinnen. Der DIHK warnt deshalb davor, die Verhandlungen schon im Vorfeld mit überzogenen Forderungen zu belasten. Gleichzeitig fordert er ein Maximum an Transparenz, und er mahnt, das Ziel multilateraler Lösungen auf WTO-Ebene nicht aus den Augen zu verlieren.