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INTERNATIONAL

Import von Lebensmitteln

1. Allgemeines

Im deutschen Lebensmittelrecht finden sich keine ausdrücklichen Pflichten zur Untersuchung und Kontrolle einzuführender Lebensmittel. Dies entbindet den Importeur jedoch nicht davon, umfassenden Sorgfaltspflichten nachzukommen. Als erstes Glied in der inländischen Handelskette haftet er in vollem Umfang für die Verkehrsfähigkeit der eingeführten Produkte. In der Rechtssprechung wird der Lebensmittelimporteur sowohl Lebensmittel- wie auch wettbewerbsrechtlich dem Hersteller gleichgestellt. Entsprechend bedarf es seitens des Importeurs der regelmäßigen und eingehenden Eigenkontrolle der Ware. Eine laufende amtliche Kontrolle in- und ausländischer Lebensmittel hinsichtlich der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen erfolgt in Form einer stichprobenartigen Analyse durch die staatlichen chemischen Untersuchungsanstalten.

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DOKUMENT-NR. 509

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16.05.2013

Dienstleistungskonzessionen – Klare Regelung erforderlich

Dass die Europäische Union – ähnlich wie für Bauaufträge – nun auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einheitliche Regeln einführen möchte, hat für einen Proteststurm von Bürgern gesorgt, die eine Privatisierung der Wasserversorgung befürchten. Dabei will die EU nicht entscheiden, ob Leistungen vom Staat oder durch Private erbracht werden, sondern klare Rahmenbedingungen für eine Konzessionsvergabe schaffen. Allerdings sieht der DIHK auch Nachbesserungsbedarf.