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INTERNATIONAL

Basisinformationen zum Import

1. Allgemeines
Die Einfuhr von Waren aus Drittländern ist grundsätzlich ohne besondere Förmlichkeiten möglich. Dies besagen die Bestimmungen des Zollkodexes der EG in Verbindung mit dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel und damit unterschiedliche Verfahrensvorschriften bei der Zollabfertigung. Auf jeden Fall stellen sich dem Importeur eine Reihe von abwicklungstechnischen Fragen.

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Seite 6: 6. Welche Einfuhrpapiere werden noch benötigt?
6. Welche Einfuhrpapiere werden sonst noch benötigt?
Für die Zollabfertigung brauchen Sie:
• Handelsrechnung des ausländischen Lieferanten
• Einfuhranmeldung
Zur Überführung von Waren in ein Zollverfahren bedarf es einer Einfuhranmeldung. Sie ist in der Regel in schriftlicher Form über das Internet abzugeben. Bei Warensendungen bis zu einem Wert von € 1.000,- gibt sich der Zoll in der Regel mit der mündlichen Form zufrieden.
• Zollwertanmeldung
Die Zollwertanmeldung wird von der Einfuhrzollstelle verlangt, bei der Drittlandswaren, die dem Wertzoll unterliegen, zum freien Verkehr abgefertigt werden sollen. Die Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn der Zollwert der Waren € 10.000,-- je Sendung nicht übersteigt.
• Ursprungszeugnisse (soweit außenwirtschaftsrechtlich vorgeschrieben)
• Ursprungszeugnis Form A (bei Einfuhren aus begünstigten Entwicklungsländern zur Inanspruchnahme von Zollpräferenzen)
• Warenverkehrbescheinigungen (zur zollfreien oder -begünstigten Einfuhr aus Ländern oder Ländergruppen, mit denen die EU Freihandels- oder Assoziierungsabkommen geschlossen hat).

DOKUMENT-NR. 1649

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.