Externe Links
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Zentrales Mahngericht (Link: http://www.amtsgericht-uelzen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16160&_psmand=85)
Das Mahnverfahren gibt einem Gläubiger die Möglichkeit, für gewisse Ansprüche in einem vereinfachten, kostensparenden Verfahren einen vollstreckbaren Titel zu erhalten. Das Mahnverfahren ist zur Durchsetzung eines Anspruchs, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro zum Gegenstand hat, zulässig. Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig. Hier finden Sie generelle Informationen zum Mahnverfahren und allgemeine Hinweise zum automatisierten Mahnverfahren.
Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
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