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RECHT UND FAIR PLAY

Vergütung und Tarifvertrag

Tarifverträge sind Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, in denen allgemeine Bestimmungen über arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten (z. B. Vergütung, Urlaub, Altersversorgungen, Arbeitszeit) oder Normen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverträgen festgelegt werden. Meist handelt es sich um überbetriebliche Regelungen, die eine ganze Branche betreffen. Eine Bindung an einen Tarifvertrag entsteht durch Zugehörigkeit zu einem Arbeitgeberverband oder durch eine freiwillige Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Auf Antrag der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) können jedoch Tarifverträge durch das Bundes- oder das jeweilige Landesarbeitsministerium auch für allgemeinverbindlich erklärt werden, so dass diese z.T. eingeschränkt auch für sonst tariflich nicht gebundene Branchen gelten. Hier finden Sie das Verzeichnis der für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge.

Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Die Industrie- und Handelskammern sind dabei vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgenommen worden. Da uns keine Tarifverträge vorliegen, können wir leider auch keine Auskünfte zu geltenden Tarifverträgen geben. Informationen erhalten Sie aber, sofern Sie Mitglied sind, über den zuständigen Verband bzw. Ihre Gewerkschaft. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung verbindlich ist, können von den Tarifpartnern eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten (das sind die Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.

Aktuelle Tarifinformationen, Hinweise zu Durchschnittslöhnen und -gehältern sowie Tariflinks zu verschiedenen Branchen finden Sie im Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung. Über die Höhe von Ausbildungsvergütungen informieren bei der IHK Astrid Janßen (kaufmännische Berufe) und Adolf Groen (Hotel- u. Gaststättengewerbe, kaufmännische Berufe), Hermann Tennhoff (gewerblich-technische Berufe).

DOKUMENT-NR. 1448

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

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