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RECHT UND FAIR PLAY

Grundlegendes zum Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht wird das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Es umfasst insbesondere Fragen der Gestaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, des Erholungsurlaubs, der Teilzeitarbeit, der Befristung von Arbeitsverträgen sowie des Kündigungsschutzes. Viele Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Ministerium hat auch ein "Bürgertelefon" (Rufnummer 01805 / 67 67 13) u.a. zum Arbeitsrecht eingerichtet. Alles über "geringfügige Beschäftigungen" (Minijobs) finden Sie bei der Minijob-Zentrale.

DOKUMENT-NR. 1479

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

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