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Hilfe zur Berechnung des Mindesturlaubes
(PDF, 11 KB) (Dokument-Nr.: 2503)
Externe Links
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Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg)
Mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt der Gesetzgeber jährlich mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub vor. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Mehr Urlaubstage können sich jedoch durch andere Regelungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag ergeben. Im Download finden Sie eine Hilfe zur Berechnung des Mindesturlaubes.
Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
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