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RECHT UND HANDEL

Gewerberecht

Unsere Wirtschaftsordnung basiert auf der Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jedem der Zugang zur gewerblichen Tätigkeit offen steht. Dieses Grundrecht schließt allerdings nicht aus, dass es rechtliche Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Gewerbes geben kann - hier finden Sie weitere Informationen.  
 

RECHT UND HANDEL

Anlageberater

MITARBEITER AUF ZEIT

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn ein selbständiger Unternehmer (Verleiher) einen Arbeitnehmer einstellt und zur vorübergehenden oder dauernden Arbeitsleistung einem Dritten (Entleiher) überlässt. Ein dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterliegendes Leiharbeitsverhältnis ist jedoch nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer zum Zwecke der Ausleihe eingestellt wurde und gewerbsmäßig an Dritte überlassen wird. mehr

RECHT UND HANDEL

Bauträger/Baubetreuer

Bauträger und Baubetreuer benötigen vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO). Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit sind im Wesentlichen die Selbständigkeit (Tätigkeit in eigenem Namen und auf eigene Rechnung), die Gewinnerzielungsabsicht und die Dauerhaftigkeit (auf Wiederholung ausgelegte Tätigkeit).  mehr

RECHT UND HANDEL

Baufertigteile

RECHT UND HANDEL

Buchführungshelfer

RECHT UND HANDEL

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. Zusätzlich zu der normalen Anzeigepflicht ist für bestimmte Gewerbe, an deren Ausübung zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefährdungen spezielle Anforderungen gestellt werden, jedoch eine Erlaubnis erforderlich. mehr

RECHT UND HANDEL

Darlehensvermittlung

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf der Erlaubnis gemäß 34 c GewO. mehr

RECHT UND HANDEL

Detektei

Eine Detektei ist grundsätzlich nur überwachungsbedürftig gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 GewO. mehr

RECHT UND HANDEL

Datenverarbeitung

RECHT UND HANDEL

Fassendenbau

RECHT UND HANDEL

Gaststättengewerbe

Der Betrieb einer Gaststätte bedarf nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz keiner Erlaubnis mehr, es besteht allerdings eine Pflicht zur vorherigen Anzeige einer Inbetriebnahme. mehr

RECHT UND HANDEL

Gewerbeuntersagung

Bei finanziellen Engpässen wird die Zahlung von Löhnen und Gehältern oftmals als vorrangige Arbeitgeberpflicht angesehen. Abzuführende Steuern, Beiträge an Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften können dann häufig nicht mehr zeitgleich oder gar nicht entrichtet werden. Die Nichteinhaltung dieser Abgabepflichten kann für Unternehmer die Einleitung eines  Gewerbeuntersagungsverfahrens durch das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt zur Folge haben, weil angenommen wird, dass das Gewerbe nicht zuverlässig ausgeübt wird. mehr

RECHT UND HANDEL

Güterkraftverkehr

Die gewerbsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger 3,5 t überschreitet, bedarf einer Erlaubnis gemäß § 3 GüKG. mehr

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Handelsvertreter

RECHT UND HANDEL

Hausmeisterdienste

RECHT UND HANDEL

Immobilienmakler

RECHT UND HANDEL

Inkasso

RECHT UND HANDEL

KFZ-Reparatur

RECHT UND HANDEL

Personenbeförderung

Die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, Omnibussen und Straßenbahnen ist gemäß § 2 PBefG genehmigungspflichtig.  mehr

RECHT UND HANDEL

Reisegewerbe

RECHT UND HANDEL

Tiefbau

RECHT UND HANDEL

Versicherungsvermittler

Ob Sie als selbständiger Versicherungsvermittler bzw. -berater eine Erlaubnis nach § 34d oder § 34e GewO und/oder eine Registrierung im Vermittlerregister benötigen, hängt davon ab, ob Sie eine gebundene, ungebundene oder produktakzessorische Tätigkeit anstreben. mehr

DOKUMENT-NR. 546

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16.05.2013

Dienstleistungskonzessionen – Klare Regelung erforderlich

Dass die Europäische Union – ähnlich wie für Bauaufträge – nun auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einheitliche Regeln einführen möchte, hat für einen Proteststurm von Bürgern gesorgt, die eine Privatisierung der Wasserversorgung befürchten. Dabei will die EU nicht entscheiden, ob Leistungen vom Staat oder durch Private erbracht werden, sondern klare Rahmenbedingungen für eine Konzessionsvergabe schaffen. Allerdings sieht der DIHK auch Nachbesserungsbedarf.

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Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg

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