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RECHT UND FAIR PLAY

Informationspflichten im Internet

Jeder, der sich mit einer Website im Internet präsentiert und geschäftsmäßig Teledienste anbietet, muss nach dem Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) und dem Teledienstgesetz (TDG) bestimmte Informationen über seine Identität „preisgeben“. Zu den Telediensten gehören unter anderem E-Commerce-Angebote, Homepages, Suchmaschinen, Navigationshilfen, Telebanking oder Internetwerbung. Da Geschäftsmäßigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, können auch nichtkommerzielle Anbieter den Informationspflichten unterliegen. Die folgenden Angaben müssen enthalten sein:


Name und Anschrift des Anbieters
In der Internetpräsentation müssen die Namen und Adressen von natürlichen und juristi-schen Personen sowie die von Personengesellschaften vollständig angegeben werden. Die Anschrift muss die vollständige ladungsfähige Postanschrift, also Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, enthalten. Die Angabe eines Postfaches oder einer E-Mail-Adresse reicht nicht aus. Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft ist die Anschrift der Sitz der Gesellschaft.

Name des Vertretungsberechtigten
Ist der Anbieter eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, muss zusätzlich der Name des Vertretungsberechtigten genannt werden. Vertretungsberechtigt sind diejenigen, die rechtlich verbindlich stellvertretend für den Anbieter handeln können.

Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen vollständig und exakt genannt werden. Der Telefonnummer sollte die „00 49“ für Deutschland vorangestellt werden. Da schon Abwei-chungen in einer Ziffer bzw. einem Buchstaben dazu führen, dass kein Kontakt hergestellt werden kann, werden Telefonnummern und E-Mail-Adressen mit Tippfehlern wie nicht ge-machte Angaben gewertet.

Zulassungs-/Aufsichtsbehörde
Sofern der angebotene Teledienst zulassungs- oder aufsichtspflichtig ist, muss die zuständi-ge Behörde mit Postadresse benannt werden.

Register und Registernummer
Ist der Diensteanbieter in das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsre-gister eingetragen, muss die Registernummer sowie der Name des betreffenden Registers angegeben werden.

Umsatzsteueridentifikationsnummer
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist zu nennen, sofern der Diensteanbieter umsatz-steuerpflichtig ist.

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DOKUMENT-NR. 558

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

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