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RECHT UND FAIR PLAY

UN-Kaufrecht

Internationale Handelsverträge sind mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Gerade mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung stehen vor der Frage, wie internationale Vertragsbeziehungen ohne allzu große Risiken abgewickelt werden können. Diese Probleme lassen sich durch einen Vertrag nach UN-Kaufrecht zumindest eingrenzen. Das UN-Kaufrecht findet für Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung, d.h. wenn die Vertragspartner ihre Niederlassungen in verschiedenen Staaten haben. Zu den Vertragsstaaten gehören mittlerweile 71 Länder, darunter so wichtige Handelspartner Deutschlands wie die USA, die Russische Föderation, China, Frankreich, Italien sowie weitere EU-Mitgliedstaaten.
Trotz seiner Anwendbarkeit in zahlreichen Fällen von Import- oder Exportgeschäften ist das UN-Kaufrecht in der Praxis vielfach unbekannt. Importeure und Exporteure scheuen davor zurück, es zur Grundlage ihrer Vertragsbeziehungen zu machen, obwohl es in mancherlei Hinsicht erhebliche Vorteile gegenüber anderen Rechtsordnungen bietet. In der vorliegenden Publikation sollen die Vor- und Nachteile des UN-Kaufrechts für die unternehmerische Praxis verständlich erörtert werden. Die Ausführungen haben daher weniger juristische Details im Blick, sondern wollen vielmehr einen am konkreten Geschäft orientierten Überblick verschaffen. Dementsprechend erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können den professionellen Rechtsrat im Einzelfall nicht ersetzen. Anhand von häufig auftretenden Fragen werden einzelne Inhalte des UN-Kaufrechts erörtert und aus der Sicht des deutschen Unternehmens bewertet.

DOKUMENT-NR. 1506

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

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