. .
Illustration

RECHT UND FAIR PLAY

Schiedsgericht und Schlichtung

Die Schiedsgerichtsbarkeit hat die Aufgabe, Streitigkeiten nach einer von den Parteien getroffenen Schiedsvereinbarung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung. Der Schiedsspruch steht danach einem rechtskräftigen Urteil gleich. Um ein Schiedsgerichtsverfahren einleiten zu können, ist eine Schiedsgerichtsvereinbarung erforderlich. Am besten ist es, wenn diese bereits mit dem Vertrag abgeschlossen wird. Sie kann aber auch noch später einvernehmlich vereinbart werden.

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) ist ein eingetragener Verein, mit ca. 800 Mitgliedern aus dem In- und Ausland. Die DIS bietet ein administriertes Schiedsgerichtsverfahren nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung an.

Auch die Schlichtung bietet Möglichkeiten, außergerichtlich einen Streit beizulegen. Während ein Gericht nur das zusprechen kann, worauf die Parteien einen rechtlichen Anspruch haben, ermöglicht eine Schlichtung Lösungen, die den wahren Interessen der Parteien entsprechen. Solche Regelungen können aber weit über die rechtlichen Ansprüche der Parteien hinausgehen. Die Dauer eines Schlichtungsverfahren ist im Regelfall kürzer als bei anderen Verfahren. Auch unter Kostengesichtspunkten ist ein Schlichtungsverfahren normalerweise eine günstige Alternative zum Gerichtsprozess. Schlichtungseinrichtungen gibt es für viele Fälle.
 

DOKUMENT-NR. 949

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 04921 8901 - 37
  • Fax: 04921 8901-9237

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • ONLINE SERVICE

  • IHK MAGAZIN

  • JAHRESTHEMA

  • DIHK-THEMA DER WOCHE

16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg

Ringstraße 4
26721 Emden

Tel: 04921 8901-0
Fax: 04921 8901-33
EMail: info@emden.ihk.de