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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/)
Wer in den Medien für sein Unternehmen oder seine Leistungen wirbt, muss Spielregeln einhalten. Die vielen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen sind gerade für kleine und mittlere Unternehmen nicht durchschaubar. Wir informieren darüber deshalb schon bei der Anzeigengestaltung, damit Probleme mit den Mitbewerbern gar nicht erst auftreten.
Wettbewerbsverstöße können von der Wettbewerbszentrale abgemahnt werden. Jedermann kann sich bei der Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale beschweren oder sich als Endverbraucher an die Verbraucherzentrale wenden.
Das Wettbewerbsrecht ist für Unternehmer, die Werbung betreiben, eine wesentliche Arbeitsgrundlage. Was ist „lauter“ und damit zulässig? Was ist „unlauter“ und verboten? Wann muss ich mit einer Abmahnung rechnen? Was muss ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalte? – Das sind einige der Fragen, die in dem aktuellen Praxisratgeber des DIHK „Richtig werben“ behandelt werden. Die Publikation wendet sich an Unternehmer, insbesondere an Einzelhändler, Werbeagenturen, Anzeigenredaktionen, Rechtsberater und andere Interessierte.Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ins deutsche UWG und die im neuen Anhang zum UWG aufgeführte „Schwarze Liste“ mit 30 Beispielsfällen von irreführender und aggressiver Werbung haben sich einige Änderungen ergeben. So mussten im UWG mehrere grundlegende Begriffe geändert werden. Es geht z. B. nicht mehr um „Wettbewerbshandlungen“, sondern um „geschäftliche Handlungen“ mit der Folge, dass auch Verhalten beim Vertragsschluss und nachvertragliches Verhalten wettbewerbsrechtliche Relevanz haben kann. Auch die Generalklausel und die Regelungen zur Irreführung wurden verändert. Die UWG-Novelle infolge der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ist – nach langer Verspätung – am 30.12.2008 in Kraft getreten.Der gut verständliche und mit vielen Beispielen versehene Praxisratgeber ist in einen materiellen Teil „Was ist erlaubt – was ist verboten?“, einen verfahrensrechtlichen Teil und einen dritten Teil mit den wesentlichen Gesetzestexten aufgeteilt. Der Aufbau im ersten Teil richtet sich nach Schlagworten in der alphabetischen Reihenfolge und reicht von Alleinstellungswerbung bis Zusendung unbestellter Waren. Im verfahrensrechtlichen Teil wird erläutert, wer abmahnen darf, wie man sich gegen Abmahnungen wehren kann und wo Vorsicht geboten ist.
Die DIHK-Publikation „Richtig werben“ (208 Seiten, DIN A5) ist zum Preis von 18,90 Euro zu beziehen beim DIHK Publikationen Service.
Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
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