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RECHT UND FAIR PLAY

Sommer- und Winterschlussverkauf

Die Saisonschlussverkäufe waren als Winterschlussverkauf (WSV) und Sommerschlussverkauf (SSV) als besondere Sonderveranstaltungen in gesetzlich genau festgelegten Zeiträumen und für bestimmte Sortimente erlaubt. Es handelte sich früher um eine gesetzliche Ausnahme vom grundsätzlichen Sonderveranstaltungsverbot. Das Sonderveranstaltungsverbot wurde allerdings vor vielen Jahren aufgehoben, so dass keine Ausnahme für Saisonschlussverkäufe mehr erforderlich ist.

Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, die Begriffe „Saisonschlussverkauf“, „Winterschlussverkauf“ und „Sommerschlussverkauf“ besonders zu schützen. Daher ist die Verwendung dieser Begriff nicht mehr an bestimmte Zeiträume und Warengattungen gebunden. Sie sind nach Belieben frei verwendbar. Dies gilt ebenfalls für verwandte Begriff wie „Frühjahrsschlussverkauf“, „Sale“ und Vergleichbares. Es gibt nur noch die Schranke der Irreführung. Eine zeitliche Beschränkung (früher: 12 Tage) besteht für die Dauer von Schlussverkäufen ebenfalls nicht mehr.

DOKUMENT-NR. 808

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.

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