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Bewachungsgewerbe

Die gewerbsmäßige Bewachung im Sinne des § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen gerichtete Tätigkeit und bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Zum Nachweis der fachlichen Eignung muss mindestens am Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO bei einer Industrie- und Handelskammer teilgenommen werden (Arbeitnehmer 40-stündige Unterrichtung, Unternehmer und Führungskräfte 80-stündige Unterrichtung).Für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Citystreifen, Türsteher, Kaufhausdetektive) muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO abgelegt werden.

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Gründung eines Bewachungsunternehmens

Um ein Bewachungsgewerbe ausüben zu dürfen, muss der Unternehmer eine behördliche Erlaubnis haben und sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick, was bei der Gründung eines Bewachungsunternehmens zu beachten ist. mehr

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Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition

Bewachungsunternehmen (§ 34a GewO) benötigen für bestimmte Tätigkeiten, die den Erwerb, den Besitz und das Führen von Schusswaffen einschließen, eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) nach § 10 Abs. 1 WaffG. Darüber hinaus muss jeder Mitarbeiter, der im Rahmen seines konkreten Auftrages zum Führen einer Schusswaffe verpflichtet ist, im Besitz eines Waffenscheins nach § 10 Abs. 4 WaffG sein. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema. mehr

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Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Hier erhalten Sie nähere Informationen über das Unterrichtungsverfahren gemäß §34a GewO.  mehr

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Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Hier erfahren Sie weitere Einzelheiten zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß §34a GewO.  mehr

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Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Hier erhalten Sie nähere Informationen zum dreijährigen Ausbildungsberuf "Fachkraft Schutz und Sicherheit". mehr

DOKUMENT-NR. 566

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16.05.2012

EU-Klimapolitik muss verlässlich bleiben

Die Klimaschutz-Ziele der Europäischen Union schienen geklärt, die für ihre Erreichung erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Doch nun mehren sich Vorstöße, die Zielmarken heraufzusetzen und die Regeln für den Emissionshandel zu verschärfen – einmal mehr im europäischen Alleingang. Der DIHK warnt nachdrücklich davor, den Unternehmen in Europa Planungs- und Rechtssicherheit vorzuenthalten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.