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STANDORTPOLITIK

Weltnaturerbe Wattenmeer

Im Juni 2009 ist das Wattenmeer vor der niedersächsischen, der schleswig-holsteinischen und der niederländischen Küste in die UNESCO-Liste des Welterbes der Menschheit aufgenommen worden. Das größte gezeitenabhängige Feuchtbiotop der Welt umfasst eine Fläche von rund 10.000 Quadratkilometern. In 2011 schloss sich auch Hamburg an.

Das ist eine hohe Wertschätzung für unsere Region.“ Dies ist die erste Reaktion der IHK für Ostfriesland und Papenburg auf die Nachricht, dass das Wattenmeer von der UNESCO als Weltnaturerbe anerkannt worden ist. Es umfasst die gesamte Nordseeküste vor den Niederlanden und vor Deutschland. Die IHK geht davon aus, dass die gesamte Küstenregion damit ein neues Markenzeichen erhält. „Dazu müssen alle Akteure des Tourismus in der Region und in den Niederlanden jetzt die Köpfe zusammenstecken und eine wirkungsvolle Vermarktungsstrategie entwerfen“, so die IHK. Sie wertet die Auszeichnung als riesige Chance und Verpflichtung zugleich für die Region und weist darauf hin, dass die Anerkennung als Weltnaturerbe keine Veränderung der geltenden Rechtslage mit sich bringe. Das Weltnaturerbe werde keine weiteren Einschränkungen für den Tourismus, die Schifffahrt sowie für die Inseln mit sich bringen.

Weitere Informationen:

http://www.wattenmeer-weltnaturerbe.de/de

DOKUMENT-NR. 2532

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16.05.2013

Dienstleistungskonzessionen – Klare Regelung erforderlich

Dass die Europäische Union – ähnlich wie für Bauaufträge – nun auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen einheitliche Regeln einführen möchte, hat für einen Proteststurm von Bürgern gesorgt, die eine Privatisierung der Wasserversorgung befürchten. Dabei will die EU nicht entscheiden, ob Leistungen vom Staat oder durch Private erbracht werden, sondern klare Rahmenbedingungen für eine Konzessionsvergabe schaffen. Allerdings sieht der DIHK auch Nachbesserungsbedarf.