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Runderlass zum NLöffVZG
(PDF, 67 KB) (Dokument-Nr.: 2508)
In Niedersachsen gelten nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) folgende Regelungen:
Regelungen für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage stellen eine allgemeine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsregelung dar und sind in § 5 NLöffVZG geregelt. Pro Jahr können im Rahmen dieser Regelung maximal vier Sonn- und Feiertage zugelassen werden, in anerkannten Ausflugsorten maximal acht. An diesen Tagen dürfen auch in anerkannten Ausflugsorten Bekleidungsartikel und Schmuck verkauft werden. Sonn- und Feiertagsöffnungen gemäß § 5 NLöffVZG müssen beim zuständigen Ordnungsamt beantragt und von diesem genehmigt werden. Für die Beantragung sieht das Gesetz drei Möglichkeiten vor:
Die häufigste Variante ist die Beantragung durch die so genannte 'den örtlichen Einzelhandel vertretende Personenvereinigung'. Dies kann zum Beispiel eine Werbegemeinschaft oder der örtliche Einzelhandelsverband sein. Einzelhändler können jedoch auch unabhängig von einer solchen Mitgliedschaft einen einzelnen Antrag bei der Behörde stellen. Die Gebühren hierfür sind allerdings häufig höher als der Beitrag für die Mitgliedschaft in einer entsprechenden Vereinigung. Diese erheben von ihren Mitgliedern nämlich in der Regel keine gesonderten Gebühren für die Beantragung von Sonntagsöffnungen. Wenn Sie nicht Mitglied einer Werbegemeinschaft oder einer ähnlichen Vereinigung sind, sollten Sie also prüfen, welche Variante für Sie kostengünstiger ist.
Ein Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit legt fest: Die Ausnahmegenehmigung für Sonntagsöffnungen bezieht sich nicht nur auf Geschäfte, die der beantragenden Vereinigung angehören, sondern auf den gesamten Ortsbereich und somit auf alle dort gelegenen Verkaufsstellen, auch wenn sie selbst keinen Antrag gestellt haben.
In die europäische Förderpolitik soll mehr Disziplin Einzug halten. Setzten die EU-Mitgliedstaaten die Mittel aus den Brüsseler Töpfen bislang eher nach Gutdünken ein, will die Union ab 2014 mit verbindlichen Etappenzielen, festen Förderquoten und neuen Berichtspflichten für mehr Effizienz sorgen. Der DIHK unterstützt die Ziele dieser Linie, er warnt jedoch davor, neue Bürokratie zu schaffen.
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