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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Reform des Gründungszuschusses in Kraft getreten
Nachdem das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ und die damit einhergehende Reform des Gründungszuschusses im November vom Bundesrat zunächst ein Veto erhalten hatte, wurde es nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss am 22.12.2011 von Bundespräsident Christian Wulff ausgefertigt und ist am 28. Dezember 2012 in Kraft getreten.
Existenzgründer müssen seitdem somit höhere Hürden überwinden als zuvor und erhalten eine geringere Förderung über einen kürzeren Zeitraum.
Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen erhalten Sie hier.

