Umsatzsteuer: Pflichtangaben in Rechnungen
Die Pflichtangaben in Rechnungen sind in § 14 und § 14a (UStG) Umsatzsteuergesetz geregelt. Bedeutung haben die Pflichtangaben insbesondere für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers, der die Pflicht hat, die Rechnungsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Entsprechende Pflichtangaben sind z.B. die Angabe der Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der anzuwendende Steuersatz (19 % oder 7 %).